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Wer bezahlt bei defekten Solarmodulen?

Wer bezahlt bei defekten Solarmodulen?

01.10.2021

Nach Ablauf der zweijährigen Werksgarantie wird es schwierig, weitere Garantieleistungen einzufordern.

Bei einer Photovoltaikanlage bestehen verschiedene Arten von Garantien. Doch was taugen diese, wenn es wirklich ernst wird? Am Anfang ist das Ganze noch relativ einfach: Nach SIA Norm 118 haftet nämlich die Installationsfirma mit einer Werksgarantie für zwei Jahre nach der Bauabnahme für Mängel. Beispielsweise, wenn die Module falsch angeschlossen wurden oder Montagehaken abbrechen. Bei Rissen im Modul ist es schon weniger eindeutig, weil die Installationsfirma je nachdem mit dem Hersteller Rücksprache nimmt. Allerdings zeigen sich viele Solarteure in solchen Fällen kulant, weil sie den administrativen Aufwand scheuen.

Bei Materialfehlern im Modul kommt die Produktgarantie zum Tragen. Diese gilt je nach Hersteller für 10 bis 30 Jahre. Verfärbt sich beispielsweise ein Modul nach einigen Jahren, muss der Hersteller dieses eigentlich ersetzen. Allerdings interpretiert dieser selbst, ob eine Garantieleistung erbracht werden muss. Langwierige und zermürbende Nachweis-Untersuchungen mit teuren Labors können folgen. Wie einfach eine Forderung in der Praxis durchgesetzt werden kann, hängt auch davon ab, ob sich die Firma in Asien oder in der Schweiz befindet. Es dürfte in diesem Fall bedeutend einfacher sein, in der Schweiz oder in Deutschland bei einer Gerichtsbehörde vorstellig zu werden als in China. In diesem Sinne beeinflusst der Käufer sein Risiko bei einem Schadenfall auch mit dem Kaufentscheid.

Die Leistungsgarantie bezieht sich auf den Stromertrag, welche das Modul nach einem bestimmten Zeitraum noch erbringen soll. Man rechnet bei Solarmodulen mit einem jährlichen Rückgang von 0,5 Prozent der Leistungsfähigkeit wegen Abnutzung. Häufig garantiert der Hersteller noch 80 Prozent Leistung nach 25 Jahren. Eine Entschädigung für einen darüberhinausgehenden Leistungsabfall einzufordern, gilt in der Praxis aber als nahezu unmöglich unter anderem wegen der Langfristigkeit. Die Garantie gilt zudem nur für den Verschleiss aber eben nicht bei beschädigten Modulen – was aber viel häufiger vorkommt. Die Leistungsgarantie ist deshalb eher ein Marketing-Instrument der Herstellerfirmen als eine Absicherung für die Kundschaft.

Fazit: Man sollte sich weniger auf Garantieleistungen verlassen, sondern präventiv handeln; mit einer regelmässigen Wartung und Reinigung der Solaranlage.

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